Rückforderungsanspruch aus Schwiegerelternschenkung
Beim Rückforderungsanspruch aus Schwiegerelternschenkung gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Es kommt aber dabei auf den Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist an.
Beim Rückforderungsanspruch aus Schwiegerelternschenkung gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Es kommt aber dabei auf den Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist an.
Ist die Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind durch eine Ehescheidung beendet, können Schwiegereltern unter bestimmten Voraussetzungen einmal gemachte Geschenke von dem Schwiegerkind zurückfordern.