Nicht nur das Eingehen einer Ehe, sondern auch die Auflösung des Ehebundes sind in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.Die Kosten einer Ehescheidung richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten. Anhand dieser ist zunächst ein sogenannter Gegenstandswert zu ermitteln, welcher die Grundlage für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten bildet.Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden durch das dreifache Nettoeinkommen und das Vermögen der Ehegatten bestimmt. Das Vermögen wird von vielen Familiengerichten mit einem Bruchteil von 5% nach Abzug eines Freibetrages von 120.000 € herangezogen.Haben sich Einkommen und Vermögen in Folge der Corona-Pandemie verringert, verringert sich auchder für die Scheidungskosten maßgebliche Gegenstandswert. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren fallen niedriger aus.Darüber hinaus besteht für Personen mit geringem Einkommen und kaum Vermögen die Möglich-keit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/Pro-zesskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten der Ehescheidung zum Teil oder vollständig.Für Fragen zu den Kosten einer Scheidung und der Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantra-gen, steht Ihnen Rechtsanwältin Herms gern zur Verfügung.
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